Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um unsere Abonnements. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Leserservice. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.
Printausgabe
Die Printausgabe ist die Tageszeitung Reutlinger General-Anzeiger (Hauptausgabe) oder die jeweiligen Unterausgaben Metzinger-Uracher General-Anzeiger oder Echaz-Bote in gedruckter Form. Das Print-Abonnement umfasst zusätzlich das wöchentliche Fernsehmagazin prisma.
Das Premium-Abo beinhaltet ebenfalls unsere digitalen Angebote: https://abo.gea.de/faq/faq-e-paper.html
Zustellung
Die Zustellung erfolgt frei Haus. Etwaige Mängel in der Zustellung sind dem GEA unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden des Verlages oder in Folge von höherer Gewalt eintreten, wird nicht gehaftet.
Beilagen
Beilagen und Prospekte sind Bestandteile der Zeitung und können aus technischen Gründen in einzelnen Ausgaben nicht weggelassen werden.
Bezugsunterbrechung
Bei Bezugsunterbrechungen erfolgt keine Rückerstattung. Die Zeitung wird auf Wunsch einer gemeinnützigen Einrichtung zur Verfügung gestellt. Für Nachsendungen ins In- und Ausland berechnet der GEA grundsätzlich ein zusätzliches Nachsendeentgelt. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende GEA-Ausgaben kann kein Ersatz geleistet werden.
Bestellung
Die Bestellung eines Abonnements erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail. Die Bestellung ist bindend.
Vertrag
Der Vertrag zwischen dem GEA und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der GEA dem Kunden den Auftrag bestätigt hat, spätestens mit der Aufnahme der Lieferung. Der GEA ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Übertrag auf Dritte
Ohne ausdrückliche Zustimmung des GEA kann das Abonnement während der Vertragslaufzeit nicht von dem Kunden an einen Dritten übertragen werden.
Lieferbeginn
Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig im Verlag eingegangen und vom GEA bestätigt werden konnte. Teilt der Kunde bei seiner Bestellung keinen Terminwunsch mit, beginnt die Lieferung zum nächstmöglichen Termin.
Bezugspreise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuellen Bezugspreise.
Die Preise für das Abonnement beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Das Premium-Abo beinhaltet das Print-Abo sowie die digitalen Zusätze (E-Paper und GEA+, anteilig 5,20 € mtl.). Um auf die digitalen Zusätze zuzugreifen ist eine Anmeldung erforderlich.
Zahlungsarten
Als Zahlungsarten werden Bankeinzug und ab vierteljährlicher Zahlungsperiode Zahlung auf Rechnung akzeptiert.
Zahlungsweise
Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten. Die Zahlungen haben gemäß der vereinbarten Zahlungsperiode (monatlich/quartalsweise/halbjährlich, etc.) zu den maßgeblichen Terminen zu erfolgen.
Preisanpassung
Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Für den Zeitraum einer Vorauszahlung ist der bereits bezahlte Bezugspreis garantiert. Bezugspreiserhöhungen von Print-Abonnements werden rechtzeitig vor Inkrafttreten im GEA veröffentlicht. Bei digitalen Abonnements wird der Kunde im Rahmen des Anmeldevorgangs auf die Preiserhöhung hingewiesen.
Abbestellungen sind nur zum Monatsende möglich und müssen dem Verlag schriftlich bis zum 10. eines Monats vorliegen. Verspätet eingegangene Abbestellungen können erst zum darauffolgenden Monatsende berücksichtigt werden.
Mindestlaufzeit
Ein Abonnement endet mit Ablauf der zunächst vereinbarten Mindestlaufzeit nicht automatisch. Abonnements mit einer Mindestlaufzeit können frühestens zum Ende des vereinbarten Bezugszeitraumes abbestellt werden. Wird das Abonnement nicht fristgerecht abbestellt, läuft es weiter und kann zum Ende eines jeden Monates gemäß den Voraussetzungen des vorherigen Abschnitts abbestellt werden.
Befristete Abos
Befristete Abonnements enden automatisch und bedürfen keiner gesonderten Abbestellung.
Einseitige Kündigung
Der GEA behält sich vor, ein Abonnement einseitig zu kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.