Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um unsere Abonnements. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unseren Leserservice. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.
Der Reutlinger General-Anzeiger bietet zwei Möglichkeiten zum digitalen Lesen an, die sich auch miteinander kombinieren lassen:
E-Paper Abonnement
Mit dem GEA E-Paper Abonnement erhalten Sie die elektronische Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers (Hauptausgabe). Das E-Paper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet genutzt werden kann. Dieser Dienst ermöglicht den elektronischen Zugriff auf die täglich erscheinende Tageszeitungsausgabe des GEA – entweder mit einem gängigen Internetbrowser über gea.de oder über die GEA E-Paper App für Android- und iOS-Geräte.
Web-Abo
Mit dem Web-Abo können Sie unser kostenpflichtiges Online-Angebot unbegrenzt nutzen. Sie haben Zugriff auf alle Premium-Inhalte, Artikel und Funktionen auf gea.de. Damit sind Sie jederzeit über alles Wichtige aus der Region informiert - egal ob am PC, Tablet oder Smartphone!
Nutzung
Die Nutzung der digitalen Abonnements des GEA ist beschränkt auf einen Kunden und max. 4 Endgeräte. Für jede weitere Nutzung ist der Abschluss eines zusätzlichen Abonnementvertrages erforderlich.
Verfügbarkeit
Die aktuelle E-Paper Ausgabe ist in der Regel täglich ab 4.00 Uhr abrufbar. Darüber hinaus können mindestens die Ausgaben seit April 2012 durch den Kunden abgerufen werden.
Das Web-Angebot steht Ihnen laufend aktualisiert 24 Stunden rund um die Uhr zur Verfügung.
Zugriff
Der GEA ist bemüht, den Zugang zu den Digitalangeboten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern, sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.
Geräte
Das E-Paper kann über einen gängigen Internetbrowser gelesen werden. Zudem besteht die Möglichkeit das E-Paper auf einem Arbeitsplatz/Endgerät zur Offline-Nutzung zu speichern. Bei einem Download über die Android- oder iOS-App werden die heruntergeladenen Inhalte stets zur Offline-Nutzung auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert.
Das Web-Abo kann mit allen gängigen Internetbrowsern auf stationären und mobilen Geräten genutzt werden.
Zugangsdaten
Die Zugangsdaten (Nutzername, Passwort) dienen der Legitimation beim Zugriff auf das digitale Abonnement. Sie sind daher sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Weitergabe an Unbefugte
Der GEA behält sich vor, den Zugang zu den digitalen Abonnements zu sperren, wenn durch Verschulden des Kunden ein Missbrauch der Zugangsdaten, z.B. durch Weiterleitung an Dritte, erfolgt. Das Gleiche gilt für die Weitergabe von Inhalten des digitalen Abonnements an Dritte. In diesen Fällen bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet und hat den durch den Missbrauch entstehenden Schaden dem GEA zu ersetzen.
Nutzungsrecht
Mit dem digitalen Abonnement ist das Nutzungsrecht für den vereinbarten Bezugszeitraum verbunden. Ein zeitweiliges Unterbrechen ist nicht möglich, somit auch keine Erstattung von Abonnementgebühren.
Internetzugang
Ein Zugang zum Internet und etwaige Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand.
Bestellung
Die Bestellung eines Abonnements erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Bestellformulars über das Internet, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail. Die Bestellung ist bindend.
Vertrag
Der Vertrag zwischen dem GEA und dem Kunden kommt zustande, wenn der GEA dem Kunden den Auftrag bestätigt hat bzw. spätestens mit der Aufnahme der Lieferung. Der GEA ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Weitergabe an Dritte
Ohne ausdrückliche Zustimmung des GEA kann das Abonnement während der Vertragslaufzeit nicht von dem Kunden an einen Dritten übertragen werden.
Lieferbeginn
Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte und vom GEA bestätigte Termin. Teilt der Kunde bei seiner Bestellung keinen Terminwunsch mit, beginnt die Lieferung zum nächstmöglichen Termin.
Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuellen Bezugspreise.
Die Nutzung der digitalen Abonnements ist nicht an den Erwerb eines Print-Abonnements gebunden. Die Kunden, die ein zeitlich unbefristetes Voll-Abonnement (Lieferung des Reutlinger General-Anzeiger von Montag bis Samstag) beziehen, erhalten das E-Paper und/oder Web-Abo zum Vorteilspreis. Bezieher eines E-Papers können das Web-Abo zum Vorteilspreis dazu bestellen. Nach Wirksamwerden einer Kündigung des Print- und/oder E-Paper-Bezuges wird dem Kunden für das digitale Abonnement der jeweils aktuelle reguläre Abonnementpreis berechnet.
Mehrwertsteuer
Die Preise für das digitale Abonnement beinhalten den regulären gesetzlichen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%.
Zahlungsart
Als Zahlungsarten werden Bankeinzug und ab vierteljährlicher Zahlungsperiode Zahlung auf Rechnung akzeptiert.
Zahlungsweise
Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten. Die Zahlungen haben gemäß der vereinbarten Zahlungsperiode (monatlich/quartalsweise/halbjährlich, etc.) zu den maßgeblichen Terminen zu erfolgen.
Preisanpassung
Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Für den Zeitraum einer Vorauszahlung ist der bereits bezahlte Bezugspreis garantiert. Die Kunden werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf Bezugspreiserhöhungen hingewiesen.
Urheber- und Schutzrechte
Der GEA und seine Vertragspartner, insbesondere auch die Datenlieferanten für das Onlineangebot, behalten sich sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
Nutzung der Inhalte
Die Nutzung des Reutlinger General-Anzeigers, unabhängig ob in Print oder digitaler Form, ist nur für eigene Zwecke erlaubt. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Eine Weitergabe der digitalen Inhalte an Dritte (auch auszugsweise) ohne Zustimmung des GEA, ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
Die Haftung des GEA für Schäden, die aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen resultieren, ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist der Schadensersatzanspruch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Kündigungsfrist
Abbestellungen sind nur zum Monatsende möglich und müssen dem Verlag schriftlich bis zum 10. eines Monats vorliegen. Verspätet eingegangene Abbestellungen können erst zum darauffolgenden Monatsende berücksichtigt werden.
Mindestlaufzeit
Ein Abonnement endet mit Ablauf der zunächst vereinbarten Mindestlaufzeit nicht automatisch. Abonnements mit einer Mindestlaufzeit können frühestens zum Ende des vereinbarten Bezugszeitraumes abbestellt werden. Wird das Abonnement nicht fristgerecht abbestellt, läuft es weiter und kann zum Ende eines jeden Monates gemäß den Voraussetzungen des vorstehenden Abschnitts abbestellt werden.
Befristete Abonnements
Befristete Abonnements enden automatisch und bedürfen keiner gesonderten Abbestellung.
E-Paper App
Mit der Abbestellung des E-Paper Abonnements endet automatisch auch das Recht zur kostenlosen Nutzung der Android- und iOS-App.
Einseitige Kündigung
Der GEA behält sich vor, ein Abonnement einseitig zu kündigen, wenn ein Missbrauch der Zugangsdaten, z.B. durch Weiterleitung an Dritte, durch den Kunden erfolgt. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.